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  #1 (Permalink)  
Alt 16.06.2004, 09:32
Benutzerbild von Sidewinder
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Fragen zur Legalität

Hallo

Ich habe hier einige Antworten zur Legalität bei der Verwendung von mp3-Dateien bzw heruntergeladenen Files.

Die Aussagen stammen von der SUISA (Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke). Sind also abgesichert.

Zitat:
Zitat von SUISA
Ist der Download von MP3-Files zum Privatgebrauch illegal?
Zitat:
Zitat von SUISA
Die SUISA geht davon aus, dass das Herunterladen von Musik oder Multimediawerken aus dem Internet zum Privatgebrauch frei ist. Der Download ist aber nur legal, wenn die Musiksdateien ausschliesslich für sich selbst oder im Kreis enger Freunde oder der Verwandten verwendet werden.
Auch wenn die Anbieter der Websites für deren Inhalt verantwortlich sind, muss der private Nutzer folgendes bedenken: Der private Download von illegalen MP3-Files bewegt sich in einer juristischen Grauzone. In jedem Fall wird dadurch der Piraterie Vorschub geleistet. Der entstehende Schaden trifft nicht nur die Musikindustrie, sondern vor allem die Urheber der entsprechenden Werke.

Ist es erlaubt, selbst CDs zu brennen?

Erlaubt ist:
  • das Brennen von CDs für den eigenen, rein persönlichen Gebrauch;
  • das Brennen von CDs, um diese nahen Angehörigen (Verwandte, Freunde) zu schenken.
Nicht erlaubt ist;
  • das Brennen von CDs zwecks deren Verkauf (Ausnahme: falls Sie über die entsprechende Einwilligung der Industrie verfügen und Ihr Angebot bei der SUISA lizenzieren lassen);
  • das Brennen von CDs, welche ausserhalb des Kreises von nahen Angehörigen verschenkt werden sollen.
es sei noch folgendes gesagt: Die SUISA ist nicht die einzige organisation. da gibt es beispielsweise noch die ASMP (ASSOCIATION OF SWISS MUSIC PRODUCERS), welche die Rechte der Produzenten/Labels vertritt. Die Ansichten darüber, was erlaubt ist und was nicht, unterscheiden sich zT ziemlich stark voneinander. es ist also nicht gesagt, dass etwas, das für SUISA durchaus akzeptabel ist, auch von anderen Organisationen bewilligt wird.

wenn ihr ebenfalls Antworten postet, schaut doch bitte, dass die Informationen durch offizielle stellen abgesichert sind. also nicht von irgendeinem x-beliebigen forum.

und schreibt auch, für welches Land sie gelten - schliesslich gibt es signifikante unterschiede zwischen EU- und CH-Rechtsprechung.

Geändert von Sidewinder (17.06.2004 um 08:49 Uhr)
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  #2 (Permalink)  
Alt 17.06.2004, 08:29
Benutzerbild von Sidewinder
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und zur Vollständigkeit noch das "Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)".

Seid gewarnt: schwere lektüre :-)
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  #3 (Permalink)  
Alt 17.06.2004, 22:42
Tripel-Ass
 

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darthflo
Zitat:
Zitat von Sidewinder
und zur Vollständigkeit noch das "Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)".

Seid gewarnt: schwere lektüre :-)
Ach du kranke kqe ist das viel...
Wieso schreiben die nicht einfach sowas wie:
'mp3's laden ist legal, die musikindustrie suck eh' hin?

Grosses Danke für den SUISA-Beitrag @ Sidewinder
__________________
[img]http://www.againsttcpa.com/images/AgainstTCPA-Log01Medium.gif [ /img]
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  #4 (Permalink)  
Alt 16.09.2004, 19:56
Benutzerbild von Shadow377
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Shadow377
@sidewinder:
gilt das eigentlich für die schweitz, oder auch für die eu? von wann stammen diese daten? vor dem neuen urheberrechtsschutz, oder dannach?
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  #5 (Permalink)  
Alt 17.09.2004, 00:30
Benutzerbild von Sidewinder
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Zitat:
Zitat von Sidewinder
Die Aussagen stammen von der SUISA (Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke).
ich habe keine ahnung von einem NEUEN urheberrechtsgesetzt. die internet- und telefonischen nachforschungen hab ich am posting-date gemacht.
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  #6 (Permalink)  
Alt 18.09.2004, 16:03
Benutzerbild von Shadow377
König
 

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Shadow377
mit dem "neuen" urheberrechtsgesetz habe ich eigentlich das von august(vielleicht auch september) 2003 gemeint. da du sagst, dass du aber am 16.6.2004 nachgefragt hast, wird es wohl auch das sein
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  #7 (Permalink)  
Alt 18.09.2004, 20:09
Benutzerbild von soeren.k007
Routinier
 

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Beiträge: 284
Renommee-Modifikator: 7
soeren.k007
Habe gerade dieses auf www.ard.de gelesen:

Urheberrechtsreform
Bis zu drei Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer



Größeres Angebot als die Plattenläden: Tauschbörsen im Internet




Die Nutzer von Internet-Tauschbörsen bewegten sich in Deutschland bislang in einer rechtlichen Grauzone. Mit der Reform des Urheberechtsgesetzes soll die Strafbarkeit des Herunterladens von illegalen Kopien aus dem Internet künftig klargestellt werden. Bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Gesetzes vor, wie ein Sprecher von Justizministerin Brigitte Zypries gegenüber tagesschau.de bestätigte. Die Neuregelung soll voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten.

Damit wolle man aber nicht "die Schulhöfe kriminalisieren". Für Bagatellfälle sei ein Strafausschließungsgrund vorgesehen. "Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht", sagte Zypries in einem Interview mit der "Computerbild". Wer den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlade, werde nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er müsse aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen.

Dem Ministeriumssprecher zufolge sieht das neue Gesetz eine Grenze zwischen Bagatell- und strafrechtlich zu verfolgenden Fällen vor, nämlich eine " Vervielfältigung in geringem Umfang". Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle, so der Sprecher.

Privatkopien ja, aber...


Bundesjustizministerin Zypries: "Es gibt kein Recht auf eine private Kopie."




Zypries hatte bereits bei der Ankündigung der Gesetzesnovelle vor gut einer Woche betont, dass nach dem neuen Urheberrecht Privatkopien erlaubt bleiben - wenn der Kopierschutz dabei nicht umgangen werde. Denn, so Zypries, "es gibt kein Recht auf eine private Kopie".

Die Kopierschutzmechanismen sind jedoch nicht unumstritten. So werden in Frankreich und auch Belgien derzeit Prozesse gegen Plattenfirmen und Einzelhändler geführt, weil die Techniken mitunter das Abspielen der auch "Un-CDs" genannten Medien in einigen Geräten unmöglich machen
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  #8 (Permalink)  
Alt 06.11.2004, 14:48
Benutzerbild von dummerchen
Mitglied
 

Registriert seit: May 2004
Beiträge: 25
Renommee-Modifikator: 7
dummerchen
@ soerenk007

die downloads von TAUSCHBOERSEN sind strafbar aber es gibt auch seiten wo man legal und ohne regestrierung downloaden kannst auch kostenlos!!!!!!

versuch mal www.wdr6.de.gg
viel spass
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